Umsatzsteuer bei Gutscheinen
Es wird zwischen Einzweck‑, Mehrzweck- und Wertgutscheinen unterschieden.
► Einzweckgutschein: Leistung oder Lieferung steht eindeutig fest -> es handelt sich bereits beim Verkauf um einen steuerpflichtigen Umsatz (z.B. Gutschein für eine Theatervorstellung)
► Mehrzweckgutschein: Leistung oder Lieferung steht NICHT eindeutig fest -> es handelt sich erst bei Einlösung um einen steuerpflichtigen Umsatz (z.B. Gutschein für einen Supermarkt)
► Wertgutschein: dabei handelt sich erst um einen steuerpflichtigen Umsatz, wenn folgende Punkte feststehen:
> leistender Unternehmer
> Leistungsort
> Leistungsgegenstand
> Steuersatz