Umsatzsteuer bei Gutscheinen

Es wird zwischen Einzweck‑, Mehrzweck- und Wert­gut­schei­nen unterschieden.
► Ein­zweck­gut­schein: Leistung oder Lieferung steht eindeutig fest -> es handelt sich bereits beim Verkauf um einen steu­er­pflich­ti­gen Umsatz (z.B. Gutschein für eine Theatervorstellung)
► Mehr­zweck­gut­schein: Leistung oder Lieferung steht NICHT eindeutig fest -> es handelt sich erst bei Einlösung um einen steu­er­pflich­ti­gen Umsatz (z.B. Gutschein für einen Supermarkt)
► Wert­gut­schein: dabei handelt sich erst um einen steu­er­pflich­ti­gen Umsatz, wenn folgende Punkte feststehen:
> leis­ten­der Unternehmer
> Leistungsort
> Leistungsgegenstand
> Steuersatz

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